Nutzungsbedingungen für die tidiam Plattform.
VIZYOU-SOLUTIONS GmbH, Alfredstr. 73, 45130 Essen (nachfolgend „Anbieter")
Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Eine englische Übersetzung ist über den Sprachumschalter verfügbar.
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „tidiam" (nachfolgend „Plattform") zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Angebote und Order Forms) haben Vorrang vor diesen AGB.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform als webbasierte Anwendung zur Nutzung über das Internet bereit. Die Plattform dient der Analyse und Governance von Identitäten und Berechtigungen in angebundenen Systemen (z. B. Microsoft Entra ID, Active Directory, Okta, Keycloak) einschließlich Findings, Reports und, je nach Tarif, Access Reviews und Audit-Unterstützung.
(2) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gebuchten Tarifs (Essentials, Professional, Business, Enterprise) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Zusätzliche Funktionen können als kostenpflichtige Add-ons gebucht werden (§ 8 Abs. 6).
(3) Die Anbindung von Active Directory erfolgt über einen vom Kunden auf seinen Systemen betriebenen, ausschließlich ausgehend kommunizierenden Collector-Agenten; die zugehörigen Zugangsdaten verbleiben beim Kunden. Für die Anmeldung administrativer Nutzer kann optional Single Sign-on (Microsoft Entra ID / OIDC) genutzt werden.
(4) Die Plattform ist ein Analyse- und Unterstützungswerkzeug. Sie stellt keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung dar. Der Anbieter schuldet nicht die Erreichung eines bestimmten Compliance-Status des Kunden (z. B. NIS-2-, ISO-27001- oder BSI-Konformität) und nicht das Bestehen von Audits. Die Bewertung und Umsetzung der Ergebnisse obliegt dem Kunden.
(5) Geschuldet ist die Bereitstellung der Plattform am Routerausgang des Rechenzentrums (Übergabepunkt). Die Internetverbindung des Kunden ist nicht Vertragsgegenstand.
(1) Der Vertrag kommt auf Grundlage eines individuellen Angebots des Anbieters mit dessen Annahme durch den Kunden in Textform sowie mit Freischaltung des Kundenkontos zustande.
(2) Soweit der Anbieter eine Buchung unmittelbar über die Plattform (Self-Service) anbietet, gibt der Kunde durch Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt mit Buchungsbestätigung in Textform oder mit Freischaltung des Kundenkontos zustande.
(3) Der Kunde sichert zu, dass die Buchung für ein Unternehmen erfolgt und die handelnde Person vertretungsbefugt ist.
(1) Der Anbieter stellt eine Demo-Umgebung mit ausschließlich synthetischen (nicht personenbezogenen) Daten bereit. Die Demo dient der Produktbesichtigung und ist kein produktiver Testzugang.
(2) Der Anbieter kann darüber hinaus eine zeitlich begrenzte, unentgeltliche Testphase in einer Produktivumgebung anbieten. Dauer und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Während einer Testphase besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Support oder bestimmte Funktionen. Der Anbieter kann den Testzugang jederzeit beenden.
(4) Für eine unentgeltliche Testphase haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(5) Geht eine Testphase nicht in einen entgeltlichen Vertrag über, werden die im Test-Tenant verarbeiteten Daten spätestens 30 Tage nach Ende der Testphase gelöscht.
(1) Der Anbieter stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel am Übergabepunkt bereit; im Tarif Business sowie, nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung, im Tarif Enterprise beträgt die Verfügbarkeit 99,9 % im Jahresmittel.
(2) Von der Berechnung ausgenommen sind Zeiten angekündigter Wartungsfenster (Ankündigung mindestens 48 Stunden im Voraus, nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten), Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters (insbesondere Störungen angebundener Drittsysteme wie Entra ID oder Okta, Ausfälle des Internets, höhere Gewalt) sowie Unterbrechungen zur Abwehr akuter Sicherheitsrisiken.
(3) Der aktuelle Betriebsstatus wird unter status.tidiam.com veröffentlicht. Störungsmeldungen nimmt der Anbieter per E-Mail entgegen; Reaktions- und Supportumfang richten sich nach dem gebuchten Tarif.
(1) Der Kunde stellt die für die Anbindung seiner Systeme erforderlichen Zugänge und Berechtigungen (Service Accounts, App-Registrierungen, Collector-Agent) bereit und hält sie aktuell. Er sichert zu, zur Anbindung der jeweiligen Systeme und zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten berechtigt zu sein.
(2) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, verwendet dem Stand der Technik entsprechende Authentifizierung und informiert den Anbieter unverzüglich über eine mögliche Kompromittierung.
(3) Der Kunde nutzt die Plattform ausschließlich zur Analyse eigener Systeme oder solcher Systeme, für deren Analyse er nachweislich beauftragt ist. Die Nutzung zur unbefugten Ausforschung fremder Systeme ist untersagt.
(4) Exportierte Reports und Daten sichert der Kunde in eigener Verantwortung.
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform im Rahmen des gebuchten Tarifs (Anzahl Connectors und Identities zuzüglich gebuchter Add-on-Kontingente) für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
(2) Eine Nutzung für Dritte (insbesondere als Managed Service) bedarf einer gesonderten Vereinbarung; ausgenommen ist der tarifgemäß vorgesehene Auditor-Zugang.
(3) Erstellte Reports darf der Kunde zeitlich unbegrenzt für interne Zwecke sowie zur Vorlage gegenüber Prüfern und Behörden verwenden.
(1) Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus. Der Kunde wählt bei Vertragsschluss eine Vertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten (Standard: 24 Monate). Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt per Rechnung mit Zahlungsziel 14 Tage, soweit nicht anders vereinbart.
(2) Die Preise der Tarife betragen bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten (jährliche Abrechnung, zzgl. USt.): Essentials 7.188 € pro Jahr (599 €/Monat), enthält 1 Connector und 5.000 Identities; Professional 11.988 € pro Jahr (999 €/Monat), enthält 10 Connectors und 20.000 Identities; Business 23.988 € pro Jahr (1.999 €/Monat), enthält 20 Connectors und 70.000 Identities; Enterprise nach individuellem Angebot mit unbegrenzten Connectors und Identities.
(3) Bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten betragen die Preise (jährliche Abrechnung, zzgl. USt., Leistungsumfang wie Absatz 2): Essentials 10.068 € pro Jahr (839 €/Monat); Professional 16.788 € pro Jahr (1.399 €/Monat); Business 33.588 € pro Jahr (2.799 €/Monat); Enterprise nach individuellem Angebot.
(4) Maßgeblich für die Tarifstufe sind die Anzahl aktiver Connectors und verwalteter Identities. Überschreitet der Kunde die Grenzen seines Tarifs dauerhaft (länger als 30 Tage), informiert ihn der Anbieter; erfolgt keine Reduzierung oder Buchung eines passenden Add-ons, wird ab dem folgenden Abrechnungszeitraum der passende höhere Tarif berechnet.
(5) Mit jedem Vertrag wird ein einmaliges, verpflichtendes Onboarding-Entgelt in Höhe von 3.499 € fällig (geführtes Connector-Onboarding, erster auditfähiger Report, Health-Score-Einführung). Es wird mit Vertragsschluss fällig.
(6) Zusätzliche Leistungen sind als Add-ons buchbar; sie werden jährlich abgerechnet, zum einheitlichen Preis unabhängig von der Vertragslaufzeit, und laufen mit dem Hauptvertrag: Ticket-Integration (Jira, ServiceNow, TOPdesk, Zendesk) 1.548 € pro Jahr (129 €/Monat), verfügbar ab Essentials; Identity-Pack +20.000 Identities 2.388 € pro Jahr (199 €/Monat), verfügbar ab Professional; Connector-Pack +3 Connectors 3.588 € pro Jahr (299 €/Monat), verfügbar ab Professional.
(7) Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens drei Monate im Voraus in Textform an; sie gelten nicht für bereits bezahlte Abrechnungszeiträume und nicht während einer vereinbarten Preisgarantie. Im Fall einer Preiserhöhung von mehr als 5 % gegenüber dem Vorjahr kann der Kunde den Vertrag außerordentlich zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen.
(8) Bei Zahlungsverzug mit einem nicht unerheblichen Betrag kann der Anbieter nach Ankündigung mit angemessener Frist den Zugang bis zum Ausgleich sperren; die Zahlungspflicht bleibt unberührt.
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Identitäts- und Berechtigungsdaten aus angebundenen Systemen), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, der Bestandteil des Vertrags ist.
(2) Speicherung und Verarbeitung der Plattformdaten erfolgen ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland bzw. der EU/des EWR nach Maßgabe des AVV (Anlage 2 Unterauftragsverarbeiter).
(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen Format zum Export bereit und löscht sie anschließend, spätestens 90 Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Scan-Ergebnisse, Findings, Sicherheitskonfigurationen, Preise) vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind; im letzteren Fall wird die andere Partei, soweit zulässig, vorab informiert.
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln des Mietrechts mit folgender Maßgabe: Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form an. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist; er kann hierzu auch Workarounds bereitstellen, soweit sie die vertragsgemäße Nutzung nicht unzumutbar beeinträchtigen.
(3) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten, ausgenommen Ansprüche nach § 12.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist je Vertragsjahr insgesamt begrenzt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung, mindestens jedoch 10.000 €.
(4) Bei Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur für den Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer, vertragsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre; dies gilt nicht für Daten, deren Sicherung nach diesem Vertrag dem Anbieter obliegt.
(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
(1) Die Vertragslaufzeit entspricht der bei Vertragsschluss gewählten Laufzeit von 12 oder 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(2) Für den Tarif Enterprise gelten die Regelungen des individuellen Angebots.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Plattform trotz Abmahnung vertragswidrig nutzt (§ 6 Abs. 3) oder mit zwei Abrechnungszeiträumen in Zahlungsverzug ist.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(5) Für Datenexport und Löschung nach Vertragsende gilt § 9 Abs. 3.
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit dies aufgrund geänderter Rechtslage, Rechtsprechung oder Weiterentwicklung der Plattform erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Wesentliche Leistungspflichten (Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit) können auf diesem Weg nicht geändert werden.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als genehmigt; auf diese Folge und das Widerspruchsrecht wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; der Anbieter kann ihn in diesem Fall ordentlich kündigen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Essen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.