Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO für die tidiam-Plattform. Dieses Dokument wird bei Vertragsschluss Bestandteil des Hauptvertrags; die englische Fassung (DPA) stellen wir auf Anfrage bereit.
Dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung (nachfolgend „Vertrag“ oder „AVV“) wird geschlossen zwischen dem Kunden, der die tidiam-Plattform nutzt, mit den im Kundenkonto hinterlegten Angaben (Firma, Anschrift, vertretungsberechtigte Person) (nachfolgend „Verantwortlicher“) und
VIZYOU-SOLUTIONS GmbH, Alfredstr. 73, 45130 Essen, vertreten durch ihre Geschäftsführung, E-Mail: privacy@tidiam.com (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“), gemeinsam die „Parteien“.
Der Auftragsverarbeiter erbringt für den Verantwortlichen die Leistung „tidiam“, eine Software-as-a-Service-Plattform für Identity Security Posture Management (Erkennung von Fehlkonfigurationen und Compliance-Risiken in Identitätssystemen). Im Rahmen dieser Leistung verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen. Dieser Vertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien nach Art. 28 DSGVO. Er gilt für alle Tätigkeiten, die mit dem zugrunde liegenden Hauptvertrag (Nutzungs- bzw. Servicevertrag / AGB) zusammenhängen und bei denen Beschäftigte oder Beauftragte des Auftragsverarbeiters personenbezogene Daten des Verantwortlichen verarbeiten.
Wesentliches Merkmal der Leistung: tidiam arbeitet ausschließlich lesend. Es findet kein Provisioning, keine Veränderung, kein Löschen und kein Zurückschreiben von Daten in die Quellsysteme des Verantwortlichen statt.
(1) Gegenstand des Auftrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Rahmen der Bereitstellung der tidiam-Plattform, insbesondere das Auslesen, Speichern, Analysieren und Auswerten von Identitäts- und Konfigurationsdaten aus den vom Verantwortlichen angebundenen Quellsystemen (z. B. Microsoft Entra ID, Active Directory, Okta, Keycloak).
(2) Die Dauer des Auftrags entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Der Vertrag endet automatisch mit Beendigung des Hauptvertrags, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
(3) Die Verarbeitung der Plattformdaten erfolgt ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland (Hetzner, Falkenstein) bzw. im Gebiet der Europäischen Union / des Europäischen Wirtschaftsraums, soweit nicht in Anlage 2 (Unterauftragsverarbeiter) ausdrücklich etwas anderes geregelt und durch geeignete Garantien nach Kapitel V DSGVO abgesichert ist.
Zweck und Art der Verarbeitung. Zweck der Verarbeitung ist die Analyse der Identitäts- und Berechtigungslandschaft des Verantwortlichen zur Erkennung von Sicherheits- und Compliance-Risiken sowie die Erstellung auditfähiger Berichte. Die Art der Verarbeitung umfasst: Erheben (Auslesen aus Quellsystemen über sichere Schnittstellen), Speichern, Strukturieren, Auswerten, Aufbereiten in Berichten und Löschen.
Kategorien betroffener Personen.
Kategorien personenbezogener Daten.
| Datenkategorie | Beispiele |
|---|---|
| Identitäts-/Stammdaten | Anzeigename, Benutzerprinzipalname (UPN), E-Mail-Adresse, Konto-Status (aktiv/deaktiviert), SAM-Account-Name (AD) |
| Organisations-/Rollendaten | Gruppenzugehörigkeiten, zugewiesene Rollen, privilegierte Rollenzuweisungen (z. B. PIM), Service-Principal-/App-Zuordnungen, Bindung von Dienst-Identitäten an Cloud-Ressourcen, Rollenzuweisungen und Zugriffsrichtlinien auf Cloud-Ressourcen (z. B. Azure-Rollen auf Subscriptions und Ressourcen, Key-Vault-Zugriffsrichtlinien), Delegationen von Dienstleistern (Name des verwaltenden Mandanten, Anzeigename und Kennung des delegierten Principals: Person, Gruppe oder Dienst-Identität) |
| Gerätedaten | Geräte, die einer Person als Besitzer zugeordnet sind: Gerätename, Betriebssystem, Verwaltungs- und Aktivierungsstatus, letzte Anmeldung des Geräts |
| Sicherheits-Metadaten | MFA-Registrierungsstatus, Authentifizierungsmethoden, Passwort-Alter/-Hygiene-Indikatoren, Kerberos-/SPN-Attribute, anmeldebezogene Metadaten |
| Verzeichnis-Änderungsereignisse | Aus den Verzeichnis-Audit-Protokollen der Quellsysteme (z. B. Microsoft directoryAudits) abgeleitete Änderungsereignisse: auslösende und betroffene Person, Art und Zeitpunkt der Änderung, ggf. Quell-IP-Adresse; Nutzung ausschließlich für den Änderungsverlauf (Change Trail) |
| tidiam-Kontodaten | Name und E-Mail administrativer Nutzer, Passwort-Hash (gehasht), bei Single Sign-on die externe Subjekt-Kennung des Identitätsanbieters (oid/tid), Sprach-/Profileinstellungen |
| Abrechnungsdaten | Organisations- und Rechnungsangaben im Rahmen der Zahlungsabwicklung (siehe Anlage 2, Stripe) |
Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand der Verarbeitung. Der Verantwortliche stellt sicher, dass über die angebundenen Systeme keine solchen Daten an den Auftragsverarbeiter übermittelt werden.
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen, es sei denn, er ist gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). In diesem Fall teilt er dem Verantwortlichen die rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht verbietet.
(2) Dieser Vertrag, die Konfiguration der Leistung durch den Verantwortlichen sowie die im Hauptvertrag beschriebene Leistung stellen die initialen Weisungen dar. Weitere Weisungen erfolgen in Textform (z. B. E-Mail) an die in § 14 genannte Kontaktstelle.
(3) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Er ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung auszusetzen, bis sie bestätigt oder geändert wird.
(1) Der Auftragsverarbeiter setzt die in Anlage 1 dokumentierten technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO um und hält sie während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht.
(2) Die Maßnahmen unterliegen der technischen Fortentwicklung. Der Auftragsverarbeiter darf sie anpassen, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen werden dem Verantwortlichen mitgeteilt.
(1) Der Verantwortliche stimmt der Inanspruchnahme der in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter zu (allgemeine schriftliche Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO).
(2) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf Hinzuziehung oder Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter. Der Verantwortliche kann innerhalb von 14 Tagen aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund widersprechen.
(3) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf Datenschutzpflichten, die den Pflichten dieses Vertrags entsprechen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Für Übermittlungen in Drittländer werden geeignete Garantien nach Kapitel V DSGVO (insb. EU-Standardvertragsklauseln bzw. Angemessenheitsbeschluss/Data Privacy Framework) sichergestellt.
(4) Als Unterauftragsverarbeitung gelten nicht Nebenleistungen, die der Auftragsverarbeiter als Hilfsdienst in Anspruch nimmt (z. B. reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu den Daten).
(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten (Art. 15 bis 22 DSGVO).
(2) Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet es nicht selbst, sofern keine Weisung des Verantwortlichen vorliegt.
(1) Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden, in Textform.
(2) Die Meldung enthält, soweit verfügbar: Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien und ungefähre Zahl der Betroffenen, wahrscheinliche Folgen sowie ergriffene/vorgeschlagene Gegenmaßnahmen.
(3) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei dessen Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO. Die Pflicht zur Meldung an die Aufsichtsbehörde und an Betroffene obliegt dem Verantwortlichen.
(1) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlich sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
(2) Der Verantwortliche kann sich von der Einhaltung der TOM vor Beginn und danach regelmäßig überzeugen. Der Nachweis kann durch aktuelle Zertifikate/Berichte (z. B. nach genehmigten Verhaltensregeln, Audit-Berichte) oder durch Vorlage geeigneter Dokumentation erbracht werden.
(3) Vor-Ort-Kontrollen sind mit angemessener Vorankündigung (14 Tage), während der üblichen Geschäftszeiten und so durchzuführen, dass der Geschäftsbetrieb des Auftragsverarbeiters nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.
(1) Nach Abschluss der Leistung löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück und löscht vorhandene Kopien, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).
(2) Aufgrund der mandantengetrennten Architektur (eigenes Datenbank-Schema pro Organisation) werden bei Beendigung sämtliche Daten des Verantwortlichen durch Löschung des Mandanten-Schemas entfernt; verknüpfte Daten werden kaskadierend mitgelöscht.
(3) Der Export bzw. die Rückgabe der Daten erfolgt auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen Format; die endgültige Löschung erfolgt spätestens 90 Tage nach Vertragsende (entsprechend § 9 der AGB). Die Löschung wird auf Verlangen in Textform bestätigt.
Für die Haftung gelten die Bestimmungen des Art. 82 DSGVO sowie die Regelungen des Hauptvertrags. Im Verhältnis der Parteien haftet jede Partei für Schäden, die durch ihren jeweiligen Verstoß gegen die Pflichten aus diesem Vertrag bzw. der DSGVO verursacht werden.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet alle mit der Verarbeitung befassten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.
(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen dieses Vertrags in Bezug auf den Datenschutz vor.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
| Rolle | Kontakt |
|---|---|
| Verantwortlicher | Die im tidiam-Kundenkonto hinterlegten Angaben (Firma, vertretungsberechtigte Person, E-Mail). |
| Datenschutzbeauftragte/r des Verantwortlichen | Die im Kundenkonto hinterlegten Angaben, sofern benannt. |
| Auftragsverarbeiter (VIZYOU-SOLUTIONS GmbH / tidiam) | VIZYOU-SOLUTIONS GmbH, Alfredstr. 73, 45130 Essen, privacy@tidiam.com |
| Datenschutzbeauftragte/r des Auftragsverarbeiters | Keine gesetzliche Benennungspflicht nach Art. 37 DSGVO; Datenschutzanfragen an privacy@tidiam.com. |
Dieser AVV wird als Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einbezogen (vgl. § 9 Abs. 1 der AGB). Mit der Annahme der AGB im Bestell- bzw. Buchungsprozess (aktives Ankreuzen des entsprechenden Kästchens) schließen die Parteien diesen AVV in elektronischer Form wirksam ab; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Der Auftragsverarbeiter protokolliert Version und Zeitpunkt der Annahme. Auf Wunsch, insbesondere im Enterprise-Tarif, stellt der Auftragsverarbeiter eine unterschriftsreife Fassung bereit.
Die folgenden Maßnahmen beschreiben den Stand zum Erstellungsdatum dieses Dokuments.
1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)
| Unterauftragsverarbeiter | Sitz / Verarbeitungsort | Zweck | Datenkategorien | Garantie |
|---|---|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH | Deutschland (RZ Falkenstein; verschlüsseltes Offsite-Backup in einem zweiten Rechenzentrum innerhalb der EU) | Hosting der Plattform (Server, Datenbank, Backups) | Alle in tidiam verarbeiteten Identitäts- und Konfigurationsdaten | AVV mit Hetzner, ISO 27001 |
| Microsoft Ireland Operations Ltd. | EU (M365-Tenant von tidiam) | Versand transaktionaler E-Mails (Einladungen, Verifikation, Digest, Auditor-Begleitmails) über Microsoft Graph | E-Mail-Adressen der Empfänger, Mail-Inhalte (Zusammenfassungen ohne Detail-Evidenz) | Microsoft DPA / EU-Standardvertragsklauseln |
| Functional Software, Inc. (Sentry) | EU-Data-Residency aktiviert | Fehler-Monitoring von Backend und Frontend | Technische Fehlerdaten; können im Einzelfall Identifikatoren (z. B. Tenant-ID, User-ID) enthalten; personenbezogene Daten werden soweit möglich reduziert | DPA mit Sentry, EU-Region |
| Stripe Payments Europe, Ltd. | EU/Irland | Abrechnung und Zahlungsabwicklung | Rechnungs- und Zahlungsdaten der Kundenorganisation (keine Identitätsdaten aus Kundensystemen) | Stripe DPA / SCCs |
| Cloudflare, Inc. | EU/global | Auslieferung des Frontends (Cloudflare Pages), DNS sowie Reverse-Proxy der API mit TLS-Terminierung | Verbindungsmetadaten (IP-Adressen); zusätzlich API-Nutzlast in transit, die Identitätsdaten aus Kundensystemen enthalten kann (siehe Hinweis) | Cloudflare DPA / SCCs; EU-US Data Privacy Framework |
Hinweis zu Cloudflare: Die API-Hosts (api.tidiam.com) werden über Cloudflare geroutet; Cloudflare terminiert das TLS an der Edge und sieht den API-Verkehr damit transient im Klartext (Verarbeitung in transit). Cloudflare ist daher kein reiner CDN-/DNS-Dienstleister, sondern verarbeitet vorübergehend auch Kundendaten. Eine dauerhafte Speicherung der Kundendaten bei Cloudflare findet nicht statt (Datenhaltung at rest ausschließlich bei Hetzner in Deutschland).
Diese Dienste verarbeiten keine Identitätsdaten von Kunden, werden aber der Vollständigkeit halber offengelegt:
| Dienstleister | Zweck | Anmerkung |
|---|---|---|
| GitHub, Inc. | Quellcode-Verwaltung, CI/CD | Kein Zugriff auf Produktions- oder Kundendaten; Deployment per SSH-Action |
| Anthropic PBC | Aufbereitung des globalen Threat-Intelligence-Feeds (öffentliche Sicherheitsmeldungen) | Verarbeitet ausschließlich öffentliche Sicherheitsmeldungen; es werden keine Kunden- oder Identitätsdaten übermittelt |
| Let's Encrypt / ISRG | TLS-Zertifikate | Nur Domain-Validierung |